Akten versenden, ohne das Berufsgeheimnis aus der Hand zu geben.
Das Anwaltsgeheimnis ist keine Absichtserklärung, sondern in Artikel 321 des Strafgesetzbuchs geregelt. Wer Klientenakten auf den Server eines Anbieters legt, der sie im Klartext sieht, verlässt sich darauf, dass dieser Anbieter dasselbe Interesse hat wie er. Mit LightSend liegt die Akte verschlüsselt auf Ihrem eigenen Server — auch Sie selbst können sie dort nicht lesen.
Verschwiegenheit, die auch für den Weg gilt.
Die Sorgfalt endet nicht am Kanzleiausgang. Ein Dokument, das über einen fremden Dienst geht, ist dort so lange lesbar, wie es liegt — und wer es liest, lässt sich nachträglich nicht mehr feststellen.
Strafbewehrt, nicht bloss unangenehm
Die Verletzung des Berufsgeheimnisses ist ein Offizialdelikt. Das unterscheidet die Anwaltskanzlei von den meisten anderen Betrieben, die dieselben Dateien verschicken.
Empfänger ausserhalb Ihrer Kontrolle
Gerichte, Gegenparteien, Gutachter, Behörden. Sie können dort nichts installieren und nichts vorschreiben — ein Browser muss genügen, und er genügt.
Akten sind umfangreich
Ein gescanntes Dossier, eine Videoaufnahme, eine Due-Diligence-Ablage: bis 10 GB und 200 Dateien in einer Sendung, ohne Aufteilen und ohne Datenträger per Kurier.
Was Kanzleien damit verschicken.
Alles, was das Haus verlässt und niemanden dazwischen etwas angeht.
- →Klientendossiers an Korrespondenzanwälte
- →Rechtsschriften mit Beilagenverzeichnis an das Gericht
- →Beweismittel: Fotos, Tonaufnahmen, Videoaufzeichnungen
- →Vertragsentwürfe im Verhandlungsverlauf
- →Due-Diligence-Unterlagen bei Unternehmenskäufen
- →Erbschaftsakten und Inventare an Miterben
- →Gutachten an Sachverständige und Rückfragen dazu
- →Akteneinsicht für die Klientschaft selbst
Drei Schritte, ohne neue Gewohnheit.
Aus dem Mailprogramm heraus
Bei Microsoft-Postfächern öffnet sich das Add-in neben der Nachricht. Sonst genügt der Rechtsklick im Explorer und das Begleitprogramm — auch auf dem Mac und in Apple Mail.
Zutritt zusätzlich sichern
Der Empfänger fordert beim Öffnen einen Bestätigungscode an. Wo es heikler ist, vereinbaren Sie ein Passwort am Telefon — dann nützt der Link allein nichts.
Zurückziehen und nachweisen
Eine Sendung lässt sich zurückrufen, bevor sie abgeholt wurde. Und das Prüfprotokoll auf Ihrem Server zeigt, wann sie abgeholt wurde.
Was Kanzleien zuerst wissen wollen.
Sieht der Serverbetreiber die Akte?
Was, wenn das Gericht kein Programm installieren darf?
Genügt das den Anforderungen an die Sorgfalt?
Und wenn ein Link versehentlich an den Falschen geht?
Zeigen Sie es uns an einem Ihrer Fälle.
Sagen Sie uns, wie bei Ihnen heute ein Dossier zum Korrespondenzanwalt kommt. Daraus wird schnell klar, ob LightSend passt.
Auch für: Treuhand und Buchhaltung · Arztpraxen · Architektur und Planung