Zum Inhalt springen
LightSend
Für Anwaltskanzleien und Notariate

Akten versenden, ohne das Berufsgeheimnis aus der Hand zu geben.

Das Anwaltsgeheimnis ist keine Absichtserklärung, sondern in Artikel 321 des Strafgesetzbuchs geregelt. Wer Klientenakten auf den Server eines Anbieters legt, der sie im Klartext sieht, verlässt sich darauf, dass dieser Anbieter dasselbe Interesse hat wie er. Mit LightSend liegt die Akte verschlüsselt auf Ihrem eigenen Server — auch Sie selbst können sie dort nicht lesen.

Warum gerade hier

Verschwiegenheit, die auch für den Weg gilt.

Die Sorgfalt endet nicht am Kanzleiausgang. Ein Dokument, das über einen fremden Dienst geht, ist dort so lange lesbar, wie es liegt — und wer es liest, lässt sich nachträglich nicht mehr feststellen.

Strafbewehrt, nicht bloss unangenehm

Die Verletzung des Berufsgeheimnisses ist ein Offizialdelikt. Das unterscheidet die Anwaltskanzlei von den meisten anderen Betrieben, die dieselben Dateien verschicken.

Empfänger ausserhalb Ihrer Kontrolle

Gerichte, Gegenparteien, Gutachter, Behörden. Sie können dort nichts installieren und nichts vorschreiben — ein Browser muss genügen, und er genügt.

Akten sind umfangreich

Ein gescanntes Dossier, eine Videoaufnahme, eine Due-Diligence-Ablage: bis 10 GB und 200 Dateien in einer Sendung, ohne Aufteilen und ohne Datenträger per Kurier.

Typische Fälle

Was Kanzleien damit verschicken.

Alles, was das Haus verlässt und niemanden dazwischen etwas angeht.

  • →Klientendossiers an Korrespondenzanwälte
  • →Rechtsschriften mit Beilagenverzeichnis an das Gericht
  • →Beweismittel: Fotos, Tonaufnahmen, Videoaufzeichnungen
  • →Vertragsentwürfe im Verhandlungsverlauf
  • →Due-Diligence-Unterlagen bei Unternehmenskäufen
  • →Erbschaftsakten und Inventare an Miterben
  • →Gutachten an Sachverständige und Rückfragen dazu
  • →Akteneinsicht für die Klientschaft selbst
Im Alltag

Drei Schritte, ohne neue Gewohnheit.

Aus dem Mailprogramm heraus

Bei Microsoft-Postfächern öffnet sich das Add-in neben der Nachricht. Sonst genügt der Rechtsklick im Explorer und das Begleitprogramm — auch auf dem Mac und in Apple Mail.

Zutritt zusätzlich sichern

Der Empfänger fordert beim Öffnen einen Bestätigungscode an. Wo es heikler ist, vereinbaren Sie ein Passwort am Telefon — dann nützt der Link allein nichts.

Zurückziehen und nachweisen

Eine Sendung lässt sich zurückrufen, bevor sie abgeholt wurde. Und das Prüfprotokoll auf Ihrem Server zeigt, wann sie abgeholt wurde.

Häufige Fragen aus der Branche

Was Kanzleien zuerst wissen wollen.

Sieht der Serverbetreiber die Akte?
Nein — und das gilt auch für Sie selbst als Betreiber. Verschlüsselt wird im Browser des Absenders, der Schlüssel steht im Link und erreicht den Server nie. Auf der Platte liegen Blöcke ohne Bedeutung.
Was, wenn das Gericht kein Programm installieren darf?
Es muss keines. Der Empfänger öffnet den Link im Browser, fordert den Code an und lädt herunter. Entschlüsselt wird im Browser selbst.
Genügt das den Anforderungen an die Sorgfalt?
Das beurteilt am Ende die Kanzlei. LightSend bietet, was dafür üblicherweise verlangt wird: Verschlüsselung vor dem Verlassen des Geräts, Ablage unter eigener Kontrolle, Fristen, Widerruf und ein Prüfprotokoll. Was es nicht bietet, steht ebenso deutlich auf der Startseite.
Und wenn ein Link versehentlich an den Falschen geht?
Solange die Sendung nicht abgeholt wurde, ziehen Sie sie zurück. Danach hilft der zweite Riegel: Ohne Bestätigungscode oder vereinbartes Passwort kommt auch mit Link niemand an den Inhalt.

Zeigen Sie es uns an einem Ihrer Fälle.

Sagen Sie uns, wie bei Ihnen heute ein Dossier zum Korrespondenzanwalt kommt. Daraus wird schnell klar, ob LightSend passt.

Auch für: Treuhand und Buchhaltung · Arztpraxen · Architektur und Planung